Aktuelles

Ausgewählte interessante Gerichtsentscheidungen

 

Wer zahlt die Beerdigung, wenn das Erbe ausgeschlagen wurde?

Ein Sohn sträubte sich, für die Beerdigungskosten seines 2003 verstorbenen Vaters in Höhe von 1.600,00 Euro aufzukommen. Begründung: Er habe sich mit dem Vater überworfen und das Erbe wirksam ausgeschlagen. Das ließen die Richter nicht gelten. Der Sohn musste die Kosten tragen.

VG Koblenz; 14.06.2005; Az. 6 K 93/05 KO

Eine alte Frau enterbte ihre Tochter. Ist damit automatisch auch ihr Enkelkind enterbt?

Ohne Angabe von Gründen enterbte eine Frau ihre Tochter. Letztere wiederum verstarb vor ihrer Mutter und hinterließ einen Sohn. Nach dem Tod seiner Großmutter kämpfte der Enkel um das Erbe und obsiegte. Nach Ansicht der Richter enthielt das Testament keinen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass der Kläger leer ausgehen sollte.

LG Neubrandenburg; 11.08.1995; Az. 3 T 117/95

Was passiert, wenn man feststellt, dass die Unterschrift unter einem Testament gefälscht ist?

Nach einem Todesfall bezweifelte ein Hinterbliebener die Echtheit der Testamentsunterschrift. Er verdächtigte die Erbin der Fälschung. Tatsächlich kamen mehrere Gutachter zu dem Schluss, dass die Unterschrift „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht vom Erblasser stammt, sondern in Fälschungsabsicht fremdgefertigt wurde“. Die Frau wurde daraufhin für erbunwürdig erklärt.

OLG Frankfurt; 27.04.2007; Az. 24 U 6/05

Was passiert, wenn ich im Haus des Toten ein Testament finde und es nicht ans Gericht gebe?

Ein Mann fand nach dem Tod seiner Ex-Lebensgefährtin in deren Wohnung persönliche Unterlagen. Ohne sie zu sichten, packte er die Papiere in eine Kiste und verstaute sie im Keller. Unter den Dokumenten befand sich eine für die Stellung der Erben wichtige und den Mann ungünstige „Testaments-Ergänzung“. Weil er die Verfügung fahrlässig nicht unverzüglich beim Nachlassgericht abgeliefert hatte, musste der Mann anderen Erben Schadenersatz zahlen, u.a. die Kosten für das Gerichtsverfahren.

Brandenburgisches OLG; 12.03.2008; Az. 13 U 123/07

Zählt ein nach dem Tod eingetretener Lottogewinn zum Erbe?

Eine Frau nahm am Lotteriesparen teil, wobei der Vertrag nach ihrem Tod weiterlief. Tatsächlich entfiel auf das Los der Verstorbenen ein Gewinn (5.000,00 Euro). Ein Pflichtteilsberechtigter meinte, der Gewinn gehöre zum Nachlass und erhöhe damit seinen Anteil. Die Richter verneinten dies. Der späte Gewinn fällt den Erben zu. Nur wenn ein Lottoschein gewinnt, den der Verstorbene bezahlt hat, zählt das Geld zum Nachlass.

AG Pirmasens; 20.05.1998; AZ. 1 C 26/98